07.03.2018 - 19 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Mittermayer
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Konkol erklärte, die Erhöhung der Entgelte hätte vorher im Ausschuss kommuniziert werden sollen und wünscht zukünftig eine andere Verfahrensweise. Herr Huth erklärte dazu, dass die Diskussion dazu bereits ausgiebig bei dem Termin zur Fremdenverkehrsabgabe und zur Kurabgabe geführt wurde.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/01
1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen
Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 7. März 2018 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:
Artikel I
1. Die Anlage 2 - Entgelttabelle Nr. 1 (1.1. – 1.3), Nr. 3 und Nr. 4 wird wie folgt geändert:
Nr. Nutzer Einheit Entgelt in EURO Bemerkungen
1. Räume
1.1 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 100,00
Saal mit Wintergarten Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 200,00
Privatpersonen 200,00
kommerzielle 1. Tag 300,00
Veranstalter jeder
weitere Tag 200,00
1.2 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 30,00
Wintergarten Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 50,00
Privatpersonen 50,00
kommerzielle
Veranstalter 100,00
1.3 Stadtkulturhaus - Nutzer nach § 6 Veran- 50,00
Etagenclub Abs. 3 (außer staltung
Organisationen),
Organisationen 100,00
3. Leihgegenstände
3.1 Kleinbus nur Vereine Tag 10,00 + Volltanken
4. Führungen und Lehrgänge
4.1 Stadtforst
Geführte Wanderungen Gruppen bis 15 Pers. 2,5 h 85,00 mit Kurkarte
Gruppen bis 15 Pers. 96,00 ohne Kurkarte
Gruppen ab 16 Pers.
pro Person 6,00 mit Kurkarte
pro Person 7,50 ohne Kurkarte
Einzelpersonen
Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
Erwachsene 9,50 ohne Kurkarte
Kinder ab 7 Jahre 4,00
Kinder unter 7 Jahre 1,00
Schüler Amt RDG 2,00
Begleitpersonal 3,00
Schüler extern 3,00
Begleitpersonal extern 4,00
Zuschläge
Wochenend- und Feier-
tagszuschlag 30,00 für Gruppen
4.2 Stadtführungen
Öffentliche Führungen Erwachsene 5,00 mit Kurkarte
6,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Abend- & Nacht-
führungen Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
9,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Geführte Kremserfahrt Erwachsene 8,00 mit Kurkarte
(zzgl. Kremserkosten) 9,50 ohne Kurkarte
Kinder – und Jugend-
liche bis 16 Jahre 2,00
Studenten 3,00 mit Kurkarte
4,00 ohne Kurkarte
Gruppenführungen bis 15 Personen 50,00 mit Kurkarte
65,00 ohne Kurkarte
16 bis 25 Personen 70,00 mit Kurkarte
90,00 ohne Kurkarte
Zuschläge
Wochenend- und Feier-
tagszuschlag 30,00 für Gruppen
4.3 Motorkettensägen-
lehrgang je Teilnehmer 70,00
Artikel II
Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.