09.05.2017 - 5 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Ortsbeirat Langendamm
- Datum:
- Di., 09.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/407
Auftellungsbeschluss über die II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch die Grundstücke „Seereihe 5“ und „Heideweg 30“
- im Osten durch den „Heideweg“
- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
- im Westen durch Grün- und Gartenflächen sowie das Grundstück „Seereihe 4“
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert und ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 203, 204/1, 204/2, 204/3 und 272 der Flur 1, Gemarkung Langendamm, als Änderungsbereich und die Flurstücke 205/2, 205/3, 205/4, 205/6 und 273 als Ergänzungsbereich.
- Ziele der Änderung und Ergänzung
- Ausweisung von Wohnbauflächen in 2. Reihe
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Sicherstellung der Erschließung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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