06.07.2017 - 8 Information zum Stand der Feststellung der Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 06.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack informierte über den Stand der Jahresabschlüsse 2012 bis 2016. Die Erarbeitung eines Jahresabschlusses ist sehr umfangreich. Den Jahresabschluss 2012 stellte sie als Beispiel zur Verfügung. Dieser beinhaltet viele Kennzahlen, Vergleiche mit anderen Gemeinden, Mitgliedschaften und weitere Anlagen wie z.B. der im Anhang vorgeschriebenen Pflichtangaben.
Die Zahlen des städtbaulichen Sondervermögens wurden verspätet eingereicht, so dass die Jahresabschlüsse noch nicht fertiggestellt werden konnten.
Frau Waack berichtete, dass der Rechnungprüfungsausschuss die Arbeiten begonnen hat.
Nach Einarbeitung der Jahresabschlüsse der städtebaulichen Sondervermögen können auch die Jahresabschlüsse für die Stadt Ribnitz-Damgarten endgültig erstellt werden. Das Ergebnis 2012 wird nach Ausgleich des Fehlbetrages durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen sein.
2016 wird mit einem positiven Ergebnis abschließen. Der Finanzhaushalt endet in allen Jahren mit einem positiven Ergebnis.
Weiterhin teilte Frau Waack mit, dass es das Ziel sein muss, die Jahresabschlüsse 2012, 2013, 2014 und 2015 bis September 2017 zu komplettieren und als Beschlussvorlage vorzubereiten. Eventuell ist auch das Jahr 2016 fertig.
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt die Information zum Stand der Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 – 2016 für die Stadt Ribnitz-Damgarten zur Kenntnis.
Information zum Stand der Feststellung der Jahresabschlüsse 2012-2016 für die Stadt Ribnitz-Damgarten
Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V „Jahresabschluss“ hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dazu gehört die vollständige Darstellung:
- des Vermögens (Bilanz)
- des Eigenkapitals (Bilanz)
- der Sonderposten (Bilanz)
- der Rückstellungen (Bilanz)
- der Verbindlichkeiten (Bilanz)
- der Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanz)
- der Erträge und Aufwendungen (Ergebnisrechnung + Ergebnisvortrag in der Bilanz)
- der Ein- und Auszahlungen (Finanzrechnung + Kassenbestand in der Bilanz)
Gemäß Abs. 2 besteht der Jahresabschluss aus:
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz
5. dem Anhang
Gemäß Abs. 3 sind dem Jahresabschluss als Anlagen beizufügen:
1. der Rechenschaftsbericht (für 2012 nicht mehr erforderlich – Hinweisschreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 30.01.2015 + 12.04.2016)
2. die Anlagenübersicht
3. die Forderungsübersicht
4. die Verbindlichkeitenübersicht
5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres
hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach erster Sichtung der Unterlagen zu den Jahresabschlüssen festgestellt, dass Einigkeit darüber besteht, die fehlenden Jahresabschlüsse der Jahre 2012 - 2016 so schnell wie möglich zu beschließen. Die Prüfung der rechtlich vorgeschriebenen Bestandteile und Anlagen ist jedoch so umfangreich, dass die Beschlussfassung erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen kann.
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung nach Kommunalprüfungsgesetz M-V wird in einem gesonderten Bestätigungsvermerk durch den Ausschuss dokumentiert. Erst danach kann durch die Stadtvertretung ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses gefasst werden. In einem gesonderten Beschluss ist dann über die Entlastung des Bürgermeisters für das jeweilige Haushaltsjahr zu entscheiden. Ist für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage erforderlich, ist außerdem ein gesonderter Beschluss gemäß § 17 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,8 kB
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