18.10.2017 - 15 Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, erläuterte einführend, dass die einzelnen Jahresabschlüsse jeweils aus den Entnahmen aus den zweckgebundenen Kapitalrücklagen, dem städtebaulichen Sondervermögen und der Entlastung des Bürgermeisters bestehen. Sie bat um Verständnis dafür, dass den Stadtvertretern in Vorbereitung der Sitzung äußerst umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, was allerdings aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich war.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-17/466

 

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss 2012

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapital-cklage zum Jahresabschluss 2012 in Höhe von 818.023,00 Euro.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

2

 

 

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