10.05.2017 - 9 Aufstellungsbeschluss über die IV. Änderung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Körner führte zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass nach dem Aufstellungsbeschluss weitere Schritte zur Vermarktung des Areals durchgeführt werden können. Auf Nachfrage von Frau Stadtvertreterin Falkert, erklärte er, dass sich die Fläche im Zuge des Raumordnungsverfahrens auf 232 ha sich verkleinert hat. Der alte Hafenbereich und 4 der Hangare wurden nicht einbezogen.

 

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Beschluss

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/408

 

Aufstellungsbeschluss über die IV. Änderung und I. Ergänzung der 2. Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einarbeitung Ergebnis des ROV zum Projekt "Landschaftspark am Bodden“)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 21. November 2011 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
    (2. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgendem Bereich, begrenzt

 

  • im Norden durch die nördliche Grenze des Flugfeldes des ehemaligen Militärflugplatzes Pütnitz
  • im Osten durch die westliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 72, „Photovoltaik Pütnitz“, sowie die westliche Waldgrenze des südlich des B-Plans Nr. 72 befindlichen Waldbestands
  • im Süden durch das Ufer des Ribnitzer Sees sowie die südliche Abgrenzung des ehemaligen Flugfeldes (hier südliche Abgrenzung der Start- und Landebahn aus den 30er Jahren)
  • im Westen durch die Wasserfläche des Ribnitzer Sees sowie die westliche Begrenzung des ehemaligen Flugfeldes

 

geändert und ergänzt.

 

  1. Ziel der Änderung und Ergänzung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer touristischen Entwicklung entsprechend der Vorgaben der Landesplanerischen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren zum Projekt „Landschaftspark am Bodden“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-
    zuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=471&TOLFDNR=4660&selfaction=print