10.05.2017 - 7 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/407

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt

 

  • im Norden durch die Grundstücke „Seereihe 5“ und „Heideweg 30“
  • im Osten durch den „Heideweg“
  • im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Westen durch Grün- und Gartenflächen sowie das Grundstück „Seereihe 4“

 

gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert und ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 203, 204/1, 204/2, 204/3 und 272 der Flur 1, Gemarkung Langendamm, als Änderungsbereich und die Flurstücke 205/2, 205/3, 205/4, 205/6 und 273 als Ergänzungsbereich.

 

  1. Ziele der Änderung und Ergänzung
  • Ausweisung von Wohnbauflächen in 2. Reihe
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage