13.05.2020 - 15 Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau 2. stellvertretende Stadtpräsidentin Völschow teilt mit, dass die Geschäftsstelle Aufgaben wahrnehmen wird, die sich aus der Tätigkeit des Umlegungsausschusses ergeben, so z. B. die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse. Des Weiteren ist sie für den Vollzug der Beschlüsse zuständig. Sie ist fachlich dem Umlegungsausschuss unterstellt und an Weisungen gebunden. Das Vermessungsbüro Zeise hat bereits seit 2015 ein Büro im Stadtteil Damgarten und betreut seit Jahren Umlegungs-verfahren in Löcknitz, Pasewalk und Torgelow.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/083

 

Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten überträgt die Aufgabe der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten gem. § 46 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 6 der Umlegungs-ausschusslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmlALVO M-V) vom 15. November 2006 auf die

 

Geschäftsstelle der

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin

Frau Petra Zeise

Papendorfer Chaussee 2

17309 Pasewalk

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten werden durch einen Vertrag zwischen der Stadt und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Frau Petra Zeise auf die Geschäftsstelle der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Frau Petra Zeise übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

3