25.02.2026 - 7 Beschluss über den Umgang mit dem "Bau-Turbo"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 25.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Gohs verliest die Beschlussvorlage und informiert über den Änderungsantrag der Fraktion WGS bezüglich der Streichung des Punktes 3: „Die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung zu Bauanträgen im Rahmen des „Bau-Turbo“ gem. § 36 a BauGB wird dem Hauptausschuss übertragen“.
Im Anschluss führt Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, in die Thematik des Bauturbos ein. Es geht hier immer um Bauvorhaben mit dem Ziel Wohnen. Bauanträge oder Baugenehmigungen im üblichen Verfahren bleiben davon unberührt. Er empfiehlt ausdrücklich, die neuen Möglichkeiten der BauGB-Novelle für den Wohnungsbau zu nutzen.
Er empfiehlt, dass die Zustimmungen nach § 36 a BauGB statt durch die grundsätzlich zuständige Stadtvertretung über den Hauptausschuss mit fachlicher Begleitung des Bauausschusses erteilt werden und begründet dies mit der kurzen gesetzlichen Bearbeitungsfrist von drei Monaten und dem Ziel schneller Wohnungsbauentscheidungen. Die Beschlussvorlage wurde im Bau- und Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bau- und Wirtschaftsausschusses zeigten sich damit einverstanden, außerhalb von Sitzungen durch Übermittlung der Beschlussvorlage und die Möglichkeit der Stellungnahme in die Entscheidung einbezogen zu werden.
Herr Körner weist darauf hin, dass mit Punkt 2 der Beschlussvorlage ermöglicht wird, eine Art Checkliste vorzugeben, wenn es aus Verwaltungssicht für geboten gehalten wird. Das ist von der Behandlung der in nächster Zeit eingehenden Anträgen abhängig.
Herr Stadtvertreter Widuckel, Vorsitzender des Bau- und Wirtschaftsausschusses, sieht die Einbeziehung des Bau- und Wirtschaftsausschusses als zuständigen Fachausschuss für unbedingt erforderlich an. Die Anzahl der Präsenssitzungen ist allerdings nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Verfahrensweise ist praktikabel und für die Wahrung der Interessen der Mitglieder geeignet.
Herr Stadtvertreter Giese schließt sich im Namen seiner Fraktion dem Standpunkt der WGS an, die Zuständigkeit für Zustimmungen gemäß § 36 a BauGB bei der Stadtvertretung zu belassen. Im Hauptausschuss haben alle Mitglieder der Stadtvertretung Teilnahmerecht, aber nur fünf ein Stimmrecht, außerdem sind nicht alle Fraktionen vertreten. Die 3-Monatsfrist sieht er unter Hinweis auf die Möglichkeit digitalen Arbeitens auch nicht als ausreichendes Argument für eine Übertragung auf den Hauptausschuss an.
Frau Stadtvertreterin Wippermann begründet abschließend noch einmal den Antrag ihrer Fraktion. Der Bundesgesetzgeber sieht bewusst die Stadtvertretung für die Entscheidungen über die vielen Ausnahmemöglichkeiten, die der Bauturbo in sich trägt, in der Verantwortung. Sie setzt sich aus allen 25 gewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, während dem Hauptausschuss nur fünf Mitglieder angehören. Sie verweist darauf, dass ihre Fraktion nicht im Hauptausschuss vertreten ist und dadurch keinerlei Einflussmöglichkeit hat.
Herr Stadtpräsident lässt anschließend über den Änderungsantrag, der die Streichung des Punktes 3 der Beschlussvorlage RDG/BV/BA-26/184 beinhaltet, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
davon anwesend |
25 |
Ja- Stimmen |
9 |
Nein- Stimmen |
15 |
Enthaltungen |
1 |
Auf Antrag der AfD-Fraktion unterbricht Herr Stadtpräsident Gohs die Sitzung für eine 3-minütige Pause. Anschließend wird über die Beschlussvorlage in der ursprünglichen Fassung abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Stadt Ribnitz-Damgarten strebt eine schnelle Umsetzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten im Zuge der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo“) durch das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung an.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Erarbeitung von geeigneten städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Stadt Ribnitz-Damgarten zur Nutzung des „Bau-Turbo“ - insbesondere in Bezug auf die §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 a und 3 b, 36, 36 a und 246 e Baugesetzbuch - möglich ist. Diese sind dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Hauptausschuss zur Beratung und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
|
25 |
|
|
|
|
|
|
|
|
davon anwesend |
25 |
Ja- Stimmen |
21 |
Nein- Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
4 |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
