10.12.2025 - 8 Aufstellungsbeschluss über die V. Änderung und ...

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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Huth und Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, gehen zunächst auf drei von Frau Stadtvertreterin Wippermann im Vorfeld schriftlich eingereichte Fragen ein.

 

Bezüglich ihrer Anfrage zum Flächenumfang und den Kosten der Waldumwandlung erklärt Herr Bürgermeister Huth, dass diese vom Umfang her, wie im Raumordnungsverfahren vorgesehen, ca. 20 ha beträgt. Die voraussichtlichen Kosten sind aufgrund einer extremen Kostenentwicklung von 0,5 Mio. auf ca. 1,2 - 1,6 Mio. gestiegen.

 

Im Zusammenhang mit ihrer Anfrage zu der Höhe der Gesamtkosten des Projektes führt er aus, dass es bei der Aussage bleibt, dass die Gesamtinvestitionssumme ungefähr 400 Mio. Euro beträgt. Es wäre nicht seriös, konkrete einzelne Zahlen anzugeben, da sowohl auf der Fördermittel- als auch der Kostenseite und der Kostenverteilung viel Bewegung zu verzeichnen ist.

 

In Sachen Denkmalschutz erklärt Herr Körner, dass das Flugfeld als gesamte Fläche und Einzeldenkmale betroffen sind. Es gibt aktuell 33 Elemente, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Planungsinhalte haben. Die zunächst überschaubaren Auflagen seitens der Denkmalschutzbehörde sind zwischenzeitlich erweitert worden. Es gab diverse, zeitintensive Beratungstermine. Bei Interesse an Details ist bei ihm Einsicht in die Akten möglich.

 

Herr Körner verweist im Weiteren darauf, dass der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“ im Oktober 2022 gefasst wurde. Seitdem sind die Planungsinhalte in der Bearbeitung. Jetzt erfolgt die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Wippermann informiert Herr Körner, dass die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung erst nach den Feiertagen erfolgt. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Zeit und Ort der Auslegung werden öffentlich bekannt gemacht.

 

Herr Körner betont, dass Baurecht ausschließlich durch das Inkrafttreten des Bebauungsplanes entsprechend seines Inhaltes geschaffen wird. Er stellt die verbindliche Bauleitplanung dar, während der Flächennutzungsplan die orientierende Bauleitplanung beinhaltet.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1.                     Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan (3. Neu-bekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im nachfolgenden Bereich geändert:

 

Darstellung der Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Ferienpark“, „Hafen, maritime Touristik“, „Freizeitpark, Sport und Kultur“, „Handwerk und Kultur“, „Camping und Festival“, „Festival“, „Museum“, „Pferdesport und ergänzende Freizeitangebote“, „Beherbergung“, „Tourismus, Kultur und Veranstaltungen“, „Parkplatz, Festival“ sowie „Badestelle“ im Bereich der Halbinsel Pütnitz.

 

  1.                Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1.                Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000813&TOLFDNR=1014357&selfaction=print