08.10.2025 - 8 Genehmigung des Eilbeschlusses Nr. RDG/BV/BA-25...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, führt aus, dass nach der Rechtsauffassung des Landkreises Außenstehenden die Aufstellung von Werbeanlagen im Gewerbegebiet West I zu genehmigen ist. Es ist aber Anliegen der Stadt, diese Werbungsmöglichkeit nur den im Gewerbegebiet ansässigen Betrieben einzuräumen, so dass eine Konkretisierung der Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich ist. Ein Eilbeschluss des Hauptausschusses war aufgrund der Fristsetzung für eine Stellungnahme durch den Landkreis notwendig.

 

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Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-25/157

 

Genehmigung des Eilbeschlusses Nr. RDG/BV/BA-25/141 vom 6. August 2025 - Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ (Neuaufstellung vom 10.09.2010), im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung genehmigt den Eilbeschluss Nr. RDG/BV/BA-25/141 des Hauptausschusses vom 6. August 2025 - Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ (Neuaufstellung vom 10.09.2010), im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

22

Ja- Stimmen

22

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0