08.10.2025 - 10 Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 08.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Körner erläutert, dass sich im Rahmen der Erschließungsplanung gezeigt hat, dass die Errichtung der festgesetzten Schallschutzanlagen Kosten in Höhe von ca. 350 TEUR verursachen würde. Der östlich angrenzende Grundstückseigentümer hat erfreulicher Weise seine Bereitschaft erklärt, Flächen zur Verlängerung des Walls zur Verfügung zu stellen, so dass die Lärmschutzwand entfallen kann. Es ergibt sich eine Kostenersparnis von ca. 2/3.
Beschluss
Beschluss-Nr.: RDG/BV/BA-24/773/01
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 15. September 2025 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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882,7 kB
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