30.04.2025 - 2 Verpflichtung des nachgerückten Stadtvertreters...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Gohs verpflichtet den für Herrn Stadtvertreter Funke nachgerückten Stadtvertreter Werner Konczalla gemäß § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Er informiert darüber, dass Herr Funke aufgrund der Verlegung seines Hauptwohnsitzes aus der Stadtvertretung ausgeschieden ist.

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000809&TOLFDNR=1013261&selfaction=print