04.12.2024 - 6 Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlic...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, begrüßt die Chance für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Am Freudenberger Holz“. Sie führt gleichzeitig zur Erzielung von Erträgen und zur Stabilisierung der Energieversorgung, und dies zu einem verträglichen Preis. Im Bereich „Freudenberger Holz“ nutzt die Stadt privatrechtlich als Grundstückseigentümer und nunmehr auch öffentlich-rechtlich durch den Bebauungsplan ihren Einfluss auf die Entwicklung.

 

Er führt an dieser Stelle aus, dass Vorhaben in bestimmten Gebieten der Stadt unterstützungswert sind, während andere vorgesehene Windvorrangsgebiete wie zum Beispiel in Langendamm am Boddenufer kritisch betrachtet werden.

 

Herr Stadtvertreter Giese vertritt den Standpunkt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zu befürworten ist. Er verweist unter anderem auf das Einbringen von Stahlbeton, d. h. eine Versiegelung großer Flächen auf Dauer, die Tötung von Flugvögeln, den Lärm und den entstehenden Mikrostaub.

 

Frau Stadtvertreterin Schmidt äußert Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationsquellen von Herrn Stadtvertreter Giese, der auf die Medien, insbesondere das Internet verweist.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Falkert nach der Anzahl der entstehenden Windenergieanlagen erklärt Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, dass die Dimension heute noch nicht feststeht. Sie wird sich zwischen einer und fünf Anlagen bewegen. Darauf Einfluss haben die Abmessung der Fläche, die Höhe der Anlagen und die einzuhaltenden Abstände. Für den Abstand zur Wohnbebauung gibt es Mindestmaße, deren konkrete Zahl er nachreichen wird.

 

Herr Stadtvertreter Stuht führt aus, dass gesetzliche Bestimmungen die Ausweisung von Windenergieflächen erforderlich machen. Aufgabe der Stadt ist es, diese Verpflichtung weitestgehend im Sinne der Bürgerschaft umzusetzen.

 

Herr Stadtvertreter Giese bestätigt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund bestehenden Rechts nicht verhindert werden kann. Er würde es aber begrüßen, wenn die Stadtvertretung ein Zeichen setzt, indem sie die Beschlussvorlage ablehnt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/770/01

 

Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der III. Änderung der 3. Neu-bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sonder-gebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom November 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

24

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

7

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000560&TOLFDNR=1012428&selfaction=print